Konditionen

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Vorgehen

Sie können mich per Mail oder Telefon kontaktieren, allfällige Fragen klären sowie einen ersten Termin vereinbaren. Für ein Erstgespräch bitte ich Sie, genügend Zeit zu reservieren, sodass genügend Raum da ist, einander kennen zu lernen, eine erste Auslegeordnung Ihrer Schwierigkeiten und Anliegen aufzunehmen sowie eine Einschätzung der möglichen therapeutischen Begleitung zu machen. Erstgespräche dauern 60 bis 75 Minuten.

Ort

Als Psychotherapeutin arbeite ich selbständig in Sursee im Kanton Luzern. Ich bin sowohl telefonisch (Telefonbeantworter) wie per Mail  Montag und Dienstag sowie Donnerstag  gut erreichbar. Längere Abwesenheiten sind auf der Homepage notiert.
Falls Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen können, sind nach Absprache auch Termine per Telefon oder Videokonferenz möglich.

Zeitrahmen und Sprachen

Einzelsitzungen dauern in der Regel 60 Minuten, Paargespräche 90 Minuten (aufgrund des hohen Bedarfs an Einzelpsychotherapie derzeit nicht möglich). Längere oder kürzere Sitzungen, Rhythmus und Therapiedauer werden gemeinsam vereinbart. Meine Sprache ist Schweizerdeutsch, Hochdeutsch und ich bin geübt in der Kommunikation mit Menschen mit wenig verbaler Sprachfähigkeit (Autismus, kognitive Beeinträchtigung oder nicht verbalisierbare Traumata).

Tarife

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Aerztekasse.

Information zur Neuregelung zur Vergütung der psychologischen Psychotherapie per 1.7.2022:

Seit 1. Juli 2022 ist im Bereich der psychologischen Psychotherapie die Neuregelung für psychologische Psychotherapie in Kraft getreten. 

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Nach wie vor ist es möglich, Selbstzahler oder Selbstzahlerin zu sein, die Kosten betragen sFr 190.- pro Sitzung à 60 Minuten.
  • Falls Sie über die Grundversicherung abrechnen möchten, braucht es hierzu eine ärztliche Anordnung an mich als behandelnde Psychotherapeutin. Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle, wie bei allen Leistungen aus der Grundversicherung, vorerst Ihre festgelegte Franchise (von 300 CHF bis 2'500 CHF pro Kalenderjahr) ausgeschöpft  wird. Danach bleibt eine 10%ige Kostenbeteiligung pro Rechnung bestehen, bis zum Erreichen des Selbstbehalts von 700 CHF pro Kalenderjahr. Die ärztliche Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig und kann einmalig wiederholt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Konsultation bei einem Psychiater oder einer Psychiaterin nötig zur weiteren Beurteilung.
  • Die Zusatzversicherungen berufen sich nun bei PsychotherapeutInnen, welche über die Grundversicherung abrechnen, auf diese Neuregelung und haben ihre Kostenbeteiligung eingestellt.
  • Falls Ihr Behandlungsbedarf aufgrund erlebter Gewalt entstanden ist, empfehle ich Ihnen vor dem Erstgespräch, mit der Opferberatungsstelle Ihres Kantons Kontakt aufzunehmen.

 

Abmeldungen

Bei Abmeldungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, verrechne ich Ihnen die gemeinsam reservierte Zeit.

Ich freue mich auf Sie!